Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge – und das Kernstück der Reform, die die Riester-Rente ablöst („Riester 2.0“). Die Reform ist beschlossene Sache: Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Die neuen Produkte starten zum 1. Januar 2027.
Der zentrale Unterschied zu bisherigen Riester-Produkten: Das Altersvorsorgedepot kommt ohne Beitragsgarantie aus. Die bisherige Garantiepflicht zwang Anbieter in sichere, aber renditearme Anlagen – und machte die Produkte teuer und unflexibel. Im Altersvorsorgedepot investierst du stattdessen direkt in Aktien-ETFs und Fonds, mit bis zu 100 % Aktienquote. Über 20, 30 oder 40 Jahre gleicht der Kapitalmarkt Schwankungen historisch gut aus – bei deutlich höheren Renditechancen. Der Preis: keine garantierte Auszahlung, der Wert kann schwanken.
Die eigenständige Auswahl von Wertpapieren ist freiwillig. Wer sein Depot nicht selbst zusammenstellen möchte, nutzt das Standarddepot: ein vereinfachtes, gesetzlich standardisiertes Altersvorsorgeprodukt mit einem chancen- und einem sicherheitsorientierten Baustein, dessen Effektivkosten auf 1,0 % gedeckelt sind. Anbieter müssen es ergänzend anbieten; zusätzlich ist ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers geplant. Und wer ein höheres Sicherheitsbedürfnis hat, kann statt des Depots ein förderfähiges Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Kapitalgarantie wählen.
Das Altersvorsorgedepot ist ein gesetzlich zertifizierter Vertragsrahmen, kein Produkt eines einzelnen Anbieters. Eröffnen kannst du es ab 2027 bei teilnehmenden Brokern, Banken und Fondsgesellschaften – bis zu zwei Verträge pro Person sind möglich, gefördert wird aber nur einmal.
Die Förderung ist einfach und beitragsproportional – die komplizierte Riester-Logik aus Mindesteigenbeitrag und einkommensabhängiger Kürzung entfällt:
540 €
300 €
200 €
Für die Förderung genügt ein Mindestbeitrag von 120 € pro Jahr – also 10 € im Monat. Zulagen gibt es auf Eigenbeiträge bis 1.800 € pro Jahr; insgesamt kannst du bis zu 6.840 € jährlich pro Vertrag einzahlen. Der übersteigende Teil erhöht die Zulage nicht, profitiert aber weiterhin vom steuerfreien Wachstum: In der Ansparphase fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Beiträge und Zulagen können zudem als Sonderausgaben wirken – das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), ob dir über die Zulagen hinaus ein Steuervorteil zusteht. Besteuert wird erst die Auszahlung im Alter (nachgelagerte Besteuerung).
150 € Sparrate im Monat (1.800 €/Jahr) mit zwei Kindern ergeben 540 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage = 1.140 € Förderung pro Jahr – über 63 % Förderquote. Dein persönliches Szenario kannst du im Förderrechner durchspielen.
Wie groß ist deine Rentenlücke, und was schließt der Staat davon mit? Alle Werte in heutiger Kaufkraft.
Daraus abgeleitet: Grenzsteuersatz ca. 35 %, Durchschnittssteuersatz ca. 21 %. Grundlage für deinen Steuervorteil.
Automatisch geschätzt (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer). Einfach überschreiben, wenn dein Netto abweicht.
Üblich sind 70 bis 90 % des heutigen Nettos.
Steht in deiner jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr.
Volle Grundzulage ab 150 € monatlich. Einzahlbar bis 6.840 € pro Jahr, gefördert bis 1.800 €.
Langfristiger Durchschnitt breiter Aktien-ETFs: 6 bis 8 % p.a.
Vereinfachte Modellannahmen – alle Ergebnisse in heutiger Kaufkraft.
483 €
fehlen dir monatlich trotz AVD-Sparplan (heutige Kaufkraft).
Mit 309 € / Monat im AVD wäre die Lücke rechnerisch geschlossen.
Eigenbeiträge, Zulagen und Gesamtvermögen, kumuliert in heutiger Kaufkraft.
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Der Kreis der Förderberechtigten wird deutlich erweitert: Neben rentenversicherungspflichtig Beschäftigten, Auszubildenden und Beamten sind erstmals auch Selbstständige und Freiberufler sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke direkt förderberechtigt. Nicht befreite Minijobber bleiben ebenso dabei; Ehe- und eingetragene Lebenspartner können mittelbar zulageberechtigt sein. Besonders attraktiv ist das Depot für:
Weniger geeignet ist das Depot, wenn du dein Geld vor dem Renteneintritt brauchst: Vorzeitige Entnahmen kosten die Förderung – ausgenommen sind bestimmte wohnungswirtschaftliche Zwecke wie Immobilienkauf oder energetische Sanierung. Für mittelfristige Ziele bleibt ein normales Depot die flexible Wahl – idealerweise kombinierst du beides.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot | Riester-Rente | Normales Depot |
|---|---|---|---|
| Staatliche Zulagen | Ja, bis 540 € + 300 €/Kind | Ja (komplexe Regeln, max. 175 €) | Nein |
| Beitragsgarantie | Nein – volle Renditechance | 100 % – bremst Rendite | Nein |
| Anlageuniversum | ETFs & Fonds, selbst wählbar oder Standarddepot | Stark eingeschränkt | Komplett frei |
| Kosten | Niedrig, Standarddepot max. 1,0 % | Hoch (Versicherungskosten) | Niedrig |
| Förderberechtigte | Inkl. Selbstständige & Versorgungswerke | V. a. Angestellte/Beamte | – |
| Verfügbarkeit vor Rente | Nur mit Verlust der Förderung* | Nur mit Verlust der Förderung | Jederzeit |
| Einmalauszahlung zu Rentenbeginn | Bis zu 30 % | Bis zu 30 % | Frei |
| Auszahlung | Start mit 65–70, Auszahlplan mind. bis 85 oder lebenslange Rente | Verrentung (starr, lebenslang) | Frei |
| Besteuerung Erträge | Nachgelagert; keine Vorabpauschale in der Ansparphase | Nachgelagert | Abgeltungsteuer laufend |
Für die Altersvorsorge zählen drei Dinge: breite Streuung, niedrige Kosten und ein langer Atem. Bewährt haben sich global diversifizierte Aktien-ETFs, zum Beispiel auf den MSCI World (rund 1.400 Unternehmen aus 23 Industrieländern), den MSCI All Country World (zusätzlich Schwellenländer) oder den FTSE All-World (über 4.000 Positionen).
Achte auf eine niedrige Gesamtkostenquote (TER), ausreichendes Fondsvolumen und die passende Ertragsverwendung – für ein Depot mit nachgelagerter Besteuerung sind thesaurierende ETFs meist die naheliegende Wahl. Investierbar sind im Altersvorsorgedepot ETFs und Fonds, die für Kleinanleger geeignet sind, sowie z. B. EU-Staatsanleihen. Wer sich nicht selbst entscheiden möchte, nutzt das Standarddepot.
Mit dem getquin ETF-Vergleich analysierst du Kosten, Performance und Überschneidungen deiner ETFs – und siehst sofort, wie ein neuer Sparplan in dein Gesamtportfolio passt.
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Die Auszahlphase kann zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr beginnen – den genauen Start legst du vertraglich fest. Der Riester-Zwang zur lebenslangen Verrentung entfällt, du hast die Wahl:
Für geförderte Beiträge (bis 1.800 €/Jahr plus Zulagen) gilt die nachgelagerte Besteuerung: In der Ansparphase bleiben Kursgewinne, Dividenden und Zulagen steuerfrei; die Auszahlungen versteuerst du mit deinem persönlichen Steuersatz – der im Ruhestand meist niedriger ist. Ungeförderte Beiträge (über 1.800 € bis 6.840 €) werden günstiger behandelt: Bei monatlicher Auszahlung greift die Ertragsanteilsbesteuerung, bei der nur ein Teil der Erträge versteuert wird. Dieser Steuerstundungseffekt ist neben den Zulagen der größte Vorteil gegenüber einem normalen Depot.
Wer vor Rentenbeginn Geld entnimmt, muss erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (schädliche Verwendung) – außer bei bestimmten wohnungswirtschaftlichen Zwecken. Plane deine kurzfristige Liquidität separat.
* Was der Stern bedeutet: Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Angebote sind Werbepartnerschaften. Eröffnest du über einen dieser Links ein Depot oder informierst dich über ein Produkt, erhält getquin ggf. eine Vergütung vom jeweiligen Partner. Für dich entstehen dadurch keine Mehrkosten. Auf unsere redaktionellen Inhalte und deren Reihenfolge hat das keinen Einfluss – ob und wie wir über das Altersvorsorgedepot berichten, entscheidet allein die Redaktion. Die dargestellten Produkte sind keine Anlageempfehlung; maßgeblich sind allein die Unterlagen (KID, Prospekt) des jeweiligen Anbieters.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Grundlage der Inhalte ist das Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag: 27.03.2026, Bundesrat: 08.05.2026, Inkrafttreten der neuen Produkte: 01.01.2027); einzelne Details der Umsetzung können sich noch ändern. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden; der Wert von Anlagen kann steigen und fallen. Vergangene Wertentwicklungen und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.
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