Neu ab 01.01.2027

Altersvorsorgedepot: Wie viel staatliche Förderung bekommst du?

Investiere direkt in ETFs und Fonds – der Staat legt Zulagen obendrauf.

  • Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr
  • 300 € Kinderzulage pro Kind – schon ab 25 € Sparrate im Monat
  • Förderung bereits ab 10 € Sparrate im Monat

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge – und das Kernstück der Reform, die die Riester-Rente ablöst („Riester 2.0“). Die Reform ist beschlossene Sache: Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Die neuen Produkte starten zum 1. Januar 2027.

Der zentrale Unterschied zu bisherigen Riester-Produkten: Das Altersvorsorgedepot kommt ohne Beitragsgarantie aus. Die bisherige Garantiepflicht zwang Anbieter in sichere, aber renditearme Anlagen – und machte die Produkte teuer und unflexibel. Im Altersvorsorgedepot investierst du stattdessen direkt in Aktien-ETFs und Fonds, mit bis zu 100 % Aktienquote. Über 20, 30 oder 40 Jahre gleicht der Kapitalmarkt Schwankungen historisch gut aus – bei deutlich höheren Renditechancen. Der Preis: keine garantierte Auszahlung, der Wert kann schwanken.

Selbst wählen oder Standarddepot – du entscheidest

Die eigenständige Auswahl von Wertpapieren ist freiwillig. Wer sein Depot nicht selbst zusammenstellen möchte, nutzt das Standarddepot: ein vereinfachtes, gesetzlich standardisiertes Altersvorsorgeprodukt mit einem chancen- und einem sicherheitsorientierten Baustein, dessen Effektivkosten auf 1,0 % gedeckelt sind. Anbieter müssen es ergänzend anbieten; zusätzlich ist ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers geplant. Und wer ein höheres Sicherheitsbedürfnis hat, kann statt des Depots ein förderfähiges Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Kapitalgarantie wählen.

Gut zu wissen

Das Altersvorsorgedepot ist ein gesetzlich zertifizierter Vertragsrahmen, kein Produkt eines einzelnen Anbieters. Eröffnen kannst du es ab 2027 bei teilnehmenden Brokern, Banken und Fondsgesellschaften – bis zu zwei Verträge pro Person sind möglich, gefördert wird aber nur einmal.


Wie funktioniert die staatliche Förderung?

Die Förderung ist einfach und beitragsproportional – die komplizierte Riester-Logik aus Mindesteigenbeitrag und einkommensabhängiger Kürzung entfällt:

  • 540 €

    Grundzulage / Jahr

    erreicht ab 150 € Sparrate im Monat
  • 300 €

    Kinderzulage / Kind

    voll schon ab 25 € Sparrate im Monat
  • 200 €

    Berufseinsteigerbonus

    einmalig, bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag

Einzahlungsgrenzen und Steuern

Für die Förderung genügt ein Mindestbeitrag von 120 € pro Jahr – also 10 € im Monat. Zulagen gibt es auf Eigenbeiträge bis 1.800 € pro Jahr; insgesamt kannst du bis zu 6.840 € jährlich pro Vertrag einzahlen. Der übersteigende Teil erhöht die Zulage nicht, profitiert aber weiterhin vom steuerfreien Wachstum: In der Ansparphase fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Beiträge und Zulagen können zudem als Sonderausgaben wirken – das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), ob dir über die Zulagen hinaus ein Steuervorteil zusteht. Besteuert wird erst die Auszahlung im Alter (nachgelagerte Besteuerung).

Rechenbeispiel

  • Eigenbeitrag1.800 €
  • Grundzulage540 €
  • Kinderzulage600 €

150 € Sparrate im Monat (1.800 €/Jahr) mit zwei Kindern ergeben 540 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage = 1.140 € Förderung pro Jahr – über 63 % Förderquote. Dein persönliches Szenario kannst du im Förderrechner durchspielen.


Rechne dein Szenario durch

Wie groß ist deine Rentenlücke, und was schließt der Staat davon mit? Alle Werte in heutiger Kaufkraft.

Deine Situation

Jahre
Jahre
€ / Jahr

Daraus abgeleitet: Grenzsteuersatz ca. 35 %, Durchschnittssteuersatz ca. 21 %. Grundlage für deinen Steuervorteil.

Automatisch geschätzt (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer). Einfach überschreiben, wenn dein Netto abweicht.

80 % (2.674 €)

Üblich sind 70 bis 90 % des heutigen Nettos.

Steht in deiner jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr.

150 € / Monat

Volle Grundzulage ab 150 € monatlich. Einzahlbar bis 6.840 € pro Jahr, gefördert bis 1.800 €.

6,0 % p.a.

Langfristiger Durchschnitt breiter Aktien-ETFs: 6 bis 8 % p.a.

Annahmen anpassen

Vereinfachte Modellannahmen – alle Ergebnisse in heutiger Kaufkraft.

Deine Rentenlücke

483 €

fehlen dir monatlich trotz AVD-Sparplan (heutige Kaufkraft).

Gesetzliche Rente 1.600AVD-Rente netto 592Offene Lücke 483
Zulagen pro Jahr540 €
Steuervorteil pro Jahr285 €
Förderung gesamt28.860 €
Kapital mit 67156.683 €
AVD-Rente vor Steuern759 € / Monat
AVD-Rente nach Steuern592 € / Monat

Mit 309 € / Monat im AVD wäre die Lücke rechnerisch geschlossen.

Kapitalaufbau über 35 Jahre

Eigenbeiträge, Zulagen und Gesamtvermögen, kumuliert in heutiger Kaufkraft.

041k82k123k165k333741454953576165
Eigenbeiträge+ ZulagenGesamtvermögen (inkl. Rendite)

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Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Der Kreis der Förderberechtigten wird deutlich erweitert: Neben rentenversicherungspflichtig Beschäftigten, Auszubildenden und Beamten sind erstmals auch Selbstständige und Freiberufler sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke direkt förderberechtigt. Nicht befreite Minijobber bleiben ebenso dabei; Ehe- und eingetragene Lebenspartner können mittelbar zulageberechtigt sein. Besonders attraktiv ist das Depot für:

  • Familien mit Kindern: Schon 25 € Sparrate im Monat sichern die volle Kinderzulage von 300 € pro Kind und Jahr.
  • Berufseinsteiger und junge Sparer: langer Anlagehorizont plus 200 € Startbonus.
  • Selbstständige und Geringverdiener: erstmals Zugang zur Förderung bzw. zusätzliche Boni.
  • Kleinsparer: Bereits ab 10 € monatlich (120 €/Jahr) besteht Anspruch auf Förderung.
  • ETF-Anleger: Wer ohnehin per Sparplan investiert, nimmt Zulagen und Steuerstundung zusätzlich mit.

Weniger geeignet ist das Depot, wenn du dein Geld vor dem Renteneintritt brauchst: Vorzeitige Entnahmen kosten die Förderung – ausgenommen sind bestimmte wohnungswirtschaftliche Zwecke wie Immobilienkauf oder energetische Sanierung. Für mittelfristige Ziele bleibt ein normales Depot die flexible Wahl – idealerweise kombinierst du beides.

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Altersvorsorgedepot vs. Riester vs. normales Depot

KriteriumAltersvorsorgedepotRiester-RenteNormales Depot
Staatliche ZulagenJa, bis 540 € + 300 €/KindJa (komplexe Regeln, max. 175 €)Nein
BeitragsgarantieNein – volle Renditechance100 % – bremst RenditeNein
AnlageuniversumETFs & Fonds, selbst wählbar oder StandarddepotStark eingeschränktKomplett frei
KostenNiedrig, Standarddepot max. 1,0 %Hoch (Versicherungskosten)Niedrig
FörderberechtigteInkl. Selbstständige & VersorgungswerkeV. a. Angestellte/Beamte
Verfügbarkeit vor RenteNur mit Verlust der Förderung*Nur mit Verlust der FörderungJederzeit
Einmalauszahlung zu RentenbeginnBis zu 30 %Bis zu 30 %Frei
AuszahlungStart mit 65–70, Auszahlplan mind. bis 85 oder lebenslange RenteVerrentung (starr, lebenslang)Frei
Besteuerung ErträgeNachgelagert; keine Vorabpauschale in der AnsparphaseNachgelagertAbgeltungsteuer laufend

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Diese Partner bieten Depots mit kostenlosen ETF-Sparplänen an – und positionieren sich für den Start des Altersvorsorgedepots am 01.01.2027.

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Welche ETFs eignen sich für das Altersvorsorgedepot?

Für die Altersvorsorge zählen drei Dinge: breite Streuung, niedrige Kosten und ein langer Atem. Bewährt haben sich global diversifizierte Aktien-ETFs, zum Beispiel auf den MSCI World (rund 1.400 Unternehmen aus 23 Industrieländern), den MSCI All Country World (zusätzlich Schwellenländer) oder den FTSE All-World (über 4.000 Positionen).

Achte auf eine niedrige Gesamtkostenquote (TER), ausreichendes Fondsvolumen und die passende Ertragsverwendung – für ein Depot mit nachgelagerter Besteuerung sind thesaurierende ETFs meist die naheliegende Wahl. Investierbar sind im Altersvorsorgedepot ETFs und Fonds, die für Kleinanleger geeignet sind, sowie z. B. EU-Staatsanleihen. Wer sich nicht selbst entscheiden möchte, nutzt das Standarddepot.

Gut zu wissen

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Invesco MSCI World ETF

  • TER: 0,05 % p.a.
  • ISIN: IE00B60SX394
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Xtrackers FTSE All-World UCITS ETF 1C

  • TER: 0,07 % p.a.
  • ISIN: IE000L6ZMMC4
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Xtrackers Artificial Intelligence & Big Data UCITS ETF 1C

  • TER: 0,35 % p.a.
  • ISIN: IE00BGV5VN51
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Auszahlphase & Steuern

Die Auszahlphase kann zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr beginnen – den genauen Start legst du vertraglich fest. Der Riester-Zwang zur lebenslangen Verrentung entfällt, du hast die Wahl:

heute65–70 Rentenbeginn85 mind. Auszahlplan
  • Auszahlplan: monatliche Auszahlung mindestens bis zum 85. Lebensjahr; das Restkapital kann investiert bleiben und ist beim Auszahlplan grundsätzlich vererbbar.
  • Lebenslange Rente: alternativ eine Leibrente – neu auch mit moderat schwankender Rentenhöhe für mehr Aktienquote.
  • Einmalauszahlung: zu Rentenbeginn bis zu 30 % des Kapitals förderunschädlich auf einen Schlag.

Wie werden die Auszahlungen besteuert?

Für geförderte Beiträge (bis 1.800 €/Jahr plus Zulagen) gilt die nachgelagerte Besteuerung: In der Ansparphase bleiben Kursgewinne, Dividenden und Zulagen steuerfrei; die Auszahlungen versteuerst du mit deinem persönlichen Steuersatz – der im Ruhestand meist niedriger ist. Ungeförderte Beiträge (über 1.800 € bis 6.840 €) werden günstiger behandelt: Bei monatlicher Auszahlung greift die Ertragsanteilsbesteuerung, bei der nur ein Teil der Erträge versteuert wird. Dieser Steuerstundungseffekt ist neben den Zulagen der größte Vorteil gegenüber einem normalen Depot.

Vorsicht bei vorzeitiger Entnahme

Wer vor Rentenbeginn Geld entnimmt, muss erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (schädliche Verwendung) – außer bei bestimmten wohnungswirtschaftlichen Zwecken. Plane deine kurzfristige Liquidität separat.


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  • Do, 03.09.202618:00 Uhr

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FAQs

Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat gebilligt. Die neuen geförderten Produkte starten zum 1. Januar 2027.

Für Eigenbeiträge bis 360 €/Jahr gibt es 50 Cent Zulage je Euro, von 360,01 € bis 1.800 €/Jahr weitere 25 Cent je Euro – zusammen bis zu 540 € Grundzulage jährlich. Dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr (voll schon ab 25 € Sparrate im Monat) und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.

Für die Förderung genügt ein Mindestbeitrag von 120 € pro Jahr (10 €/Monat). Zulagen gibt es auf Eigenbeiträge bis 1.800 € jährlich; insgesamt sind bis zu 6.840 € pro Jahr und Vertrag möglich – der ungeförderte Teil wächst weiterhin steuerfrei. Bis zu zwei Verträge pro Person sind erlaubt, gefördert wird aber nur einmal.

Ein vereinfachtes, gesetzlich standardisiertes Altersvorsorgeprodukt für alle, die ihre Anlage nicht selbst zusammenstellen möchten – mit auf 1,0 % gedeckelten Effektivkosten. Anbieter müssen es ergänzend anbieten; die eigenständige Auswahl von ETFs und Fonds bleibt freiwillig.

Der Zwang zu Beitragsgarantie und lebenslanger Verrentung entfällt. Dein Geld kann voll am Aktienmarkt investiert werden, die Zulagen sind einfacher und beitragsproportional, es gilt ein Kostendeckel – und erstmals sind auch Selbstständige förderberechtigt. Wer Garantien möchte, wählt alternativ ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Kapitalgarantie.

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und können weiter bespart werden. Ein Übertrag ins Altersvorsorgedepot ist ohne Kündigung möglich – bereits erhaltene Förderungen bleiben bestehen. Wichtig: nicht vorschnell kündigen, sonst gehen Zulagen und Steuervorteile verloren.

Die Auszahlphase kann zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr beginnen – als Auszahlplan mindestens bis 85 oder als lebenslange Rente. Bis zu 30 % des Kapitals kannst du dir zu Rentenbeginn als Einmalbetrag auszahlen lassen. Geförderte Beiträge werden nachgelagert besteuert, ungeförderte günstiger über die Ertragsanteilsbesteuerung; vorzeitige Entnahmen kosten die Förderung.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Grundlage der Inhalte ist das Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag: 27.03.2026, Bundesrat: 08.05.2026, Inkrafttreten der neuen Produkte: 01.01.2027); einzelne Details der Umsetzung können sich noch ändern. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden; der Wert von Anlagen kann steigen und fallen. Vergangene Wertentwicklungen und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.

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